Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49
zuletzt aktualisiert: 11.05.2007
Anfang März 1848 stimmte eine Versammlung Liberaler in Heidelberg für die Einberufung einer Nationalversammlung, die alle deutschen Staaten vertreten sollte. Ein Ausschuss lud Abgeordnete aus allen deutschen Ständeversammlungen ein. Ende März 1848 tagte dieses „Vorparlament“ in Frankfurt und legte die Grundsätze zur Wahl einer Nationalversammlung fest. Je 50.000 „selbstständige“ Männer wählten in unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl einen Abgeordneten. Aufgabe der Nationalversammlung sollte die Ausarbeitung einer Verfassung für ein geeintes Deutschland sein. Diese wurde Ende März 1849 verabschiedet. Das Paulskirchenparlament scheiterte daran, die Verfassung gegenüber den Fürsten durchzusetzen. Als erstes demokratisch gewähltes, gesamtdeutsches Parlament stellte es aber einen wichtigen Bezugspunkt für die weitere Entwicklung der deutschen Demokratie dar.
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zum Inhalt? Dann schreiben Sie uns...